Reiseveranstalter AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPURT GmbH
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung haben Vorrang.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns in
Duisburg zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie
unverzüglich durch die postalische Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären (Annahme kann
auch durch (An-)Zahlung erfolgen)!
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Buchung nicht vor,
senden wir Ihnen diese mit der Reisebestätigung/Rechnung zu. Widersprechen Sie diesen nicht
innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen (ab 10 Tage vor Reiseantritt)
unverzüglich – kommt der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande.
1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir – Ihre Zahlung
vorausgesetzt – die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen
Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor Abflug aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als
kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB)
gefordert werden. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, erfolgt keine Übernachtung und
übersteigt der Reisepreis EUR 75,-- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheins verlangt werden.
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte innerhalb von 8 Tagen die auf
der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25 % (auf volle EUR
aufgerundet) des Gesamtreisepreises sowie zusätzlich anfallende Fremdkostenleistungen wie z.B.
Startgebühr, Chip-Kauf, Versicherungen in voller Höhe.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.2. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette
Reisepreis sofort fällig. Aus den Programmhinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. einige
Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind stets sofort
fällig.
2.3. Wenn die vereinbarte Anzahlung und/oder Restzahlung auch nach einmaliger Mahnung mit
Fristsetzung nicht rechtzeitig vor Reiseantritt vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Kündigung
des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 13 (es sei denn, es liegt zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigender Reisemangel vor).
2.4. Ihre Zahlungen können ausschließlich per Überweisung vorgenommen werden!
Die kompletten Reiseveranstalter AGBs können Sie nachfolgend downloaden:
Reiseveranstalter AGB's SPURT 2011
Reiseabwicklung AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Reiseabwicklung
Das Reisebüro SPURT GmbH (im folgenden SPURT genannt) tritt ausschließlich als Vermittler
einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremdveranstalteter Pauschalreisen
verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DERTOUR, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung
kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher
ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu
denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit
Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann
für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen SPURT als Eigenveranstalter auftritt (diese
werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür
produzierten Katalogen/Ausschreibungen dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.
1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann
schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme
Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch
SPURT kommt zwischen Ihnen und SPURT ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die Annahme
des Buchungsauftrages durch SPURT kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-
Dienste erfolgen.
Die vertragliche Pflicht von SPURT ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen sowie der
Bereitstellung der entsprechenden Buchungsunterlagen. Für die Rechte und Pflichten des Kunden
gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem
getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – sofern wirksam vereinbart – dessen allgemeine
Geschäftsbedingungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der
Pflichten von SPURT.
2. Haftung von SPURT als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger SPURT gegenüber, sie stellen
keine eigene Zusicherung von SPURT gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Ein Auskunftsvertrag
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
Die Haftung von SPURT erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder
Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden
Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente (je nach Veranstalter), die
Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem
Unternehmen und umgekehrt. SPURT haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw.
besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger. SPURT haftet nicht für den Postversand
von Reiseunterlagen. SPURT haftet nicht für die Richtigkeit erteilter Auskünfte, es sei denn, es wurde
ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.
3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten. Maßgeblich sind hierzu die
allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wir weisen darauf hin, dass wir
nicht verpflichtet sind, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.
Stornierungen und Umbuchungen können auch über SPURT erfolgen. Der Rücktritt sollte schriftlich
unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per
Einschreibebrief an SPURT (Adresse siehe Impressum).
SPURT behält sich vor, dem Kunden alle der SPURT aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von
anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro
Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SPURT kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass
erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt SPURT
Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht
werden können. Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat SPURT keine spezielle Nachforschungspflicht.
SPURT kann Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht
kommenden Informationsstellen verweisen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende
jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von
Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation von SPURT bedingt.
Soweit von SPURT aus den vorhandenen Systemen zu den oben genannten Bestimmungen
Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist,
sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.
SPURT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende SPURT mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass SPURT die Verzögerung zu vertreten hat. Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger
für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente ist SPURT ohne besondere und ausdrückliche
Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Fall der Annahme eines solchen Auftrags kann SPURT ohne
besondere Vereinbarung die Erstattung der ihr entstehenden Aufwendungen (z.B. Kosten für
Botendienste, Telekommunikation usw.) verlangen. SPURT kann für die Tätigkeit selbst eine
Vergütung dann fordern, wenn diese vereinbart ist oder den Umständen nach nur gegen eine
entsprechende Vergütung zu erwarten ist.
Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihnen vermittelten
Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
5. Zahlung
Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen
der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und
rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann SPURT als
Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB
(Sicherungsschein) erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler
entspricht, ist SPURT als Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten
Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür
Voraussetzung, dass gleichzeitig mit der Zahlung der Sicherungsschein ausgehändigt wird.
Im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag kann SPURT die von Ihnen an den
Leistungsträger zu zahlenden oder schon durch SPURT verauslagten Stornokosten von Ihnen
einfordern. Die Höhe richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden
Leistungsträgers. SPURT ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der an Sie weitergegebenen
Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis
zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene
Stornopauschale entstanden ist.
SPURT als Reisevermittler kann Ersatz für die im Rahmen der Vermittlung entstehenden
Aufwendungen verlangen, soweit diese vereinbart ist oder SPURT diese den Umständen nach für
erforderlich halten durfte. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch
Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit
diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind.
Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche, die
ihm gegen das vermittelte Reiseunternehmen zustehen, insbesondere aufgrund mangelhafter
Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung geltend
machen, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers
ursächlich oder mitursächlich für das Entstehen solcher Ansprüche geworden ist oder SPURT aus
anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der
Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Abflugterminen, die
bei Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlungsfrist von der Fluggesellschaft
abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag
bzw. bei Buchungen nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte
Überweisung zur Ticketausstellung oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarte ist bei IATA-Tickets großteils möglich, kann aber in Einzelfällen von der Airline
abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 01. Juni 2008 nur noch elektronische Tickets (ETIX)
ausgestellt werden können. Das Ausstellen von Papiertickets wird von den Fluggesellschaften nicht
mehr angeboten.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei einer Linienflugbuchung zweimal von ihrer Kreditkarte abgebucht
werden kann, einmal die Kosten des Fluges der gewählten Fluggesellschaft und einmal die
Bearbeitungsgebühren des Reisebüros.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter /
Fluggesellschaften.
6. Vermittlungsvergütung
Sofern vereinbart, ist SPURT berechtigt, für ihre Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu
verlangen. Eine solche Vereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in
unseren Geschäftsräumen oder durch die auf unserer Internetseite veröffentlichte Liste der
Serviceentgelte und einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf
getroffenen werden.
7. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, die nicht Körperschäden sind, gleich
aus welchem Rechtsgrund, haftet SPURT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall
ist die Haftung auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung begrenzt.
8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
9. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Reisevermittlers (Duisburg) vereinbart.
Leistungsträger im touristischen Bereich:
SPURT GMBH, Friedrich-Alfred-Str. 25, D-47055 Duisburg
Geschäftsführer: Bernd Selbach
Steuernummer.: DE 179 863 388, HRB.: 7001,
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Stand: 6/2011
Die kompletten Reiseabwicklung AGBs können Sie nachfolgend downloaden:
Reiseabwicklung AGB's SPURT 2011