Reiseveranstalter AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPURT GmbH
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns in Duisburg zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie unverzüglich durch die postalische Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären (Annahme kann auch durch (An-)Zahlung erfolgen)!

1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

1.4. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Buchung nicht vor, senden wir Ihnen diese mit der Reisebestätigung/Rechnung zu. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen (ab 10 Tage vor Reiseantritt) unverzüglich – kommt der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande.

1.5. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir – Ihre Zahlung vorausgesetzt – die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor Abflug aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung
2.1. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (§ 651 k Abs. 3 BGB) gefordert werden. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, erfolgt keine Übernachtung und übersteigt der Reisepreis EUR 75,-- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte innerhalb von 8 Tagen die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25 % (auf volle EUR aufgerundet) des Gesamtreisepreises sowie zusätzlich anfallende Fremdkostenleistungen wie z.B. Startgebühr, Chip-Kauf, Versicherungen in voller Höhe.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.2. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Aus den Programmhinweisen können sich für einzelne Leistungen (z.B. einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind stets sofort fällig.

2.3. Wenn die vereinbarte Anzahlung und/oder Restzahlung auch nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig vor Reiseantritt vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Kündigung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 13 (es sei denn, es liegt zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor).

2.4. Ihre Zahlungen können ausschließlich per Überweisung vorgenommen werden!


Die kompletten Reiseveranstalter AGBs können Sie nachfolgend downloaden:
Reiseveranstalter AGB's SPURT 2011  Reiseveranstalter AGB's SPURT 2011

Reiseabwicklung AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Reiseabwicklung
Das Reisebüro SPURT GmbH (im folgenden SPURT genannt) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DERTOUR, Öger usw.) auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen SPURT als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Katalogen/Ausschreibungen dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.

1. Vertragsabschluss
Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten oder persönlichen Buchung durch SPURT kommt zwischen Ihnen und SPURT ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch SPURT kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online- Dienste erfolgen.

Die vertragliche Pflicht von SPURT ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen sowie der Bereitstellung der entsprechenden Buchungsunterlagen. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – sofern wirksam vereinbart – dessen allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von SPURT.

2. Haftung von SPURT als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger SPURT gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von SPURT gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Ein Auskunftsvertrag kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

Die Haftung von SPURT erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente (je nach Veranstalter), die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. SPURT haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger. SPURT haftet nicht für den Postversand von Reiseunterlagen. SPURT haftet nicht für die Richtigkeit erteilter Auskünfte, es sei denn, es wurde ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.

3. Umbuchung / Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten. Maßgeblich sind hierzu die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

Stornierungen und Umbuchungen können auch über SPURT erfolgen. Der Rücktritt sollte schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief an SPURT (Adresse siehe Impressum).

SPURT behält sich vor, dem Kunden alle der SPURT aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SPURT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt SPURT Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat SPURT keine spezielle Nachforschungspflicht. SPURT kann Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation von SPURT bedingt.

Soweit von SPURT aus den vorhandenen Systemen zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird.

SPURT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende SPURT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SPURT die Verzögerung zu vertreten hat. Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente ist SPURT ohne besondere und ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Fall der Annahme eines solchen Auftrags kann SPURT ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihr entstehenden Aufwendungen (z.B. Kosten für Botendienste, Telekommunikation usw.) verlangen. SPURT kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung dann fordern, wenn diese vereinbart ist oder den Umständen nach nur gegen eine entsprechende Vergütung zu erwarten ist.

Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihnen vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

5. Zahlung
Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann SPURT als Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB (Sicherungsschein) erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler entspricht, ist SPURT als Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass gleichzeitig mit der Zahlung der Sicherungsschein ausgehändigt wird.

Im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag kann SPURT die von Ihnen an den Leistungsträger zu zahlenden oder schon durch SPURT verauslagten Stornokosten von Ihnen einfordern. Die Höhe richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. SPURT ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der an Sie weitergegebenen Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.

SPURT als Reisevermittler kann Ersatz für die im Rahmen der Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit diese vereinbart ist oder SPURT diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind.

Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche, die ihm gegen das vermittelte Reiseunternehmen zustehen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung geltend machen, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich für das Entstehen solcher Ansprüche geworden ist oder SPURT aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Abflugterminen, die bei Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlungsfrist von der Fluggesellschaft abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. bei Buchungen nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen. Zahlung mit Kreditkarte ist bei IATA-Tickets großteils möglich, kann aber in Einzelfällen von der Airline abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass seit 01. Juni 2008 nur noch elektronische Tickets (ETIX) ausgestellt werden können. Das Ausstellen von Papiertickets wird von den Fluggesellschaften nicht mehr angeboten.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei einer Linienflugbuchung zweimal von ihrer Kreditkarte abgebucht werden kann, einmal die Kosten des Fluges der gewählten Fluggesellschaft und einmal die Bearbeitungsgebühren des Reisebüros.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter / Fluggesellschaften.

6. Vermittlungsvergütung
Sofern vereinbart, ist SPURT berechtigt, für ihre Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen. Eine solche Vereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen oder durch die auf unserer Internetseite veröffentlichte Liste der Serviceentgelte und einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffenen werden.

7. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet SPURT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung begrenzt.

8. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

9. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers (Duisburg) vereinbart.

Leistungsträger im touristischen Bereich:
SPURT GMBH, Friedrich-Alfred-Str. 25, D-47055 Duisburg
Geschäftsführer: Bernd Selbach
Steuernummer.: DE 179 863 388, HRB.: 7001,
Registergericht: Amtsgericht Duisburg

Stand: 6/2011

Die kompletten Reiseabwicklung AGBs können Sie nachfolgend downloaden:
Reiseabwicklung AGB  Reiseabwicklung AGB's SPURT 2011
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